Rentenversicherung
freiwillige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung
Versicherte, die kraft Gesetzes nicht der Versicherungspflicht in der gesetzliche n
Rentenversicherung unterliegen, können freiwillige Beiträge
zahlen. Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen und Beamte
müssen hierzu jedoch mindestens 60 Beitragmonate erreicht haben,
um freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
zahlen zu können.
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