Rentenversicherung
gesetzliche Rentenversicherung: Beiträge während der Elternzeit
Die
Beiträge für Elternzeit trägt der Bund. Dem Elternteil,
der das Kind überwiegend erzogen hat, werden die
Kindererziehungszeiten gutgeschrieben.
Auf Antrag kann dies auch im Wechsel geschehen.
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